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Kurz und knapp

Lampionumzug lockt Ende November in die Innenstadt

Am Freitag, den 25. November 2022 veranstaltet die STG den diesjährigen Lampionumzug. Startpunkt des Umzuges, welcher von der Märkischen Schalmeienkapelle musikalisch begleitet wird, ist um 17:00 Uhr der Platz vor der St. Johanniskirche am Salzhofufer. Von dort geht es über die Jahrtausendbrücke, die Hauptstraße bis zum Platz vor der St. Katharinenkirche.

Nutzen Sie die Chance und verlängern Sie Ihre Öffnungszeiten auf 19 Uhr.

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Innenstadtmarketing & Meetingpoint Brandenburg präsentieren gemeinsam die Geschenketipps der Innenstadthändler

Das Innenstadtmarketing präsentiert in Kooperation mit dem lokalen Nachrichtenportal meetingpoint-brandenburg.de vom 1.12. bis 24.12. Geschenketipps der Innenstadthändler. Täglich wird auf meetingpoint-brandenburg.de ein Geschenketipp des Tages präsentiert.

Binnen weniger Tage konnten die 22 zur Verfügung stehenden Plätze vergeben werden. Am 06.12. und am 24.12. nutzt die STG die Aktion zur Bewerbung der CITY SCHEXS als lokales Gutscheinsystem mit derzeit 155 Akzeptanzstellen.

Wir freuen uns, dass wir die Händlerschaft in dieser herausfordernden Zeit mit dieser Maßnahme unterstützen und gleichzeitig die Vielfalt der Innenstadt darstellen können.

Wir möchten die Händlerschaft damit in diesen schwierigen Zeiten unterstützen.

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Verlängerung der Coronaverordnung des Landes Brandenburg

Die Verordnung über befristete Maßnahmen zum Infektionsschutz aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg wurde um 4 Wochen bis zum 24. November verlängert. Für touristische Angebote - mit Stand heute - gibt es somit keine Einschränkungen.

Darin heißt es unter anderem im § 1 (1) zur Maskenpflicht, dass in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs alle Fahrgäste eine FFP2-Maske zu tragen haben. Eine Maskenpflicht für Innenräume gibt mit Stand heute nach wie vor nicht.

Weitere Informationen zur Landes-Infektionsschutzverordnung finden Sie auf Webseite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburgs

Aufgrund der Änderungen im Infektionsschutzgesetz gilt seit Oktober bundesweit eine Maskenpflicht im Fernverkehr, in Arztpraxen, bei Therapeuten und Heilberuflern sowie Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten.

www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

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